Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Herr Kämmerer Schwarz,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Gäste der Stadtratssitzung,
1)
Der vorgelegte Haushalt 2022 ist hoch toxisch. Er verstößt gegen das Gebot der sozialen Gerechtigkeit und er verstößt gegen Recht und Gesetz. Die Verfügung der ADD vom 30.07.2020 bringt es insofern auf den Punkt. Wörtlich heißt es in vorbenannter Verfügung:
a) Der Haushalt der Stadt Ludwigshafen am Rhein ist durch ein erhebliches strukturelles Defizit im Bereich der sozialen Sicherung in Höhe von rund € 116.158.270,00 gekennzeichnet.
b) Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzhaushalt der Stadt Ludwigshafen am Rhein verstoßen in allen Planungsjahren (2019-2022) gegen das Haushaltausgleichsgebot, das als das tragende Prinzip der kommunalen Haushaltswirtschaft angesehen werden kann.
c) Bezogen auf den Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2020 beläuft sich der Ressourcenverbrauch (Abbau des Eigenkapitals) der Stadt Ludwigshafen am Rhein unter Verstoß gegen das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit auf rd. 838,7 € Mio.
d) Nach ihrer Eigenkapitalentwicklung droht der Stadt Ludwigshafen am Rhein die Überschuldung gem. § 93 Abs. 6 GemO, wenngleich diese derzeit nicht gegeben ist.
Letztlich stellt die ADD fest, dass die Haushalts- und Finanzplanung der Stadt Ludwigshafen am Rhein damit weiterhin nicht im Einklang mit den Grundsätzen einer geordnete Haushaltswirtschaft steht.
2)
Die vorgelegten Zahlen sind ernüchternd:
Die Liquiditätsverschuldung steigt weiter. Der Eigenkapitalverzehr ist in wenigen Jahren erreicht. Der Schuldenstand wird unter Berücksichtigung der Investitions- und Liquiditätskredite im Jahre 2022 ca. € 1,6 Milliarden betragen. Die Pro – Kopf-Verschuldung eines jeden Bürgers steigt stetig in dramatischer Weise!
3.)
Was wollen also die vorliegenden Zahlen dem Rat unserer Stadt, den Bürgerinnen und Bürger sagen:
Recht und Gesetz sind nichts mehr wert. Obgleich die ADD messerscharf erkennt, dass dieser Haushalt rechtswidrig ist, wird er dennoch genehmigt.
Obgleich das Land Rheinland-Pfalz verfassungsrechtlich an das Konnexitätsgebot gebunden ist, wird täglich gegen unsere rheinland-pfälzische Verfassung verstoßen.
Obgleich im Grundgesetz die Selbstverwaltungsfreiheit garantiert wird, werden von der ADD die freiwilligen Leistungen (ohne ÖPNV) auf einen einstelligen Prozentbetrag gedeckelt.
Obgleich der Schuldenberg rasant steigt, wissen weder der Kämmerer noch der Rat unserer Stadt, wie dieser Schuldenberg je abgetragen könnte. Wenn wir es nicht wissen, wie könnten wir erwarten, dass es die kommende Generation weiß? Ist es sozial gerecht, immer höhere Schulden zu machen, um der kommenden Generationen jegliche Handlungsspielräume zu nehmen?
4.)
Die Liberalen meinen: Nein – ganz und gar nicht! Um so verwunderlicher ist es, dass sich die Politik auf Landes- und Bundesebene zu diesen dramatischen Verhältnissen völlig ausschweigt. Kommt hinzu: Der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz entschied mit Urteil vom 16.12.2020 erneut, dass der Finanzausgleich des Landes Rheinland-Pfalz verfassungswidrig ist. Der Verfassungsgerichtshof hat dem Land aufgegeben, den Finanzausgleich bis spätestens 01.01.2023 neu zu regeln. Insbesondere fordert der Verfassungsgerichtshof, dass das Land einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkreise leistet.
Wenn dann aber die Vizepräsidentin der ADD zuletzt fordert, die kommunalen Steuern müssten erhöht werden – nur dann könne der Haushalt genehmigt werden -, steht dies im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsfreiheit und belegt, dass das Land und die ADD verfassungsrichterliche Vorgaben ignorieren wollen.
5.)
Deshalb fordert die FDP in Ludwigshafen am Rhein, die Selbstverwaltungsfreiheit zu verteidigen. Nach wie vor erachten wir es als den falschen Weg, sich auf die Zusage der Landesregierung zu verlassen, sich an das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 16.12.2020 halte zu wollen. Kommt hinzu:
Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hatte bereits anlässlich einer Verfassungsklage des Landkreises Neuwied festgestellt, dass die damalige Landesregierung gegen das Konnexitätsgebot verstößt. Trotz des Urteils sah und sieht sich aber das Land Rheinland-Pfalz nicht in der Pflicht, die drohende Überschuldung abzuwenden. Aus Sicht der FDP-Ludwigshafen am Rhein ist es daher zwingend geboten, Klage gegen das Land zu erheben, um die nahende haushalterische Katastrophe zu verhindern und die über Jahrzehnte angehäuften strukturellen Defizite auszugleichen. Das Land muss endlich verpflichtet werden, die über Jahrzehnte angehäuften strukturellen Defizite auszugleichen und unsere Stadt mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten. Weiter fordern wir, endlich anzuerkennen, dass der öffentliche Personen- und Nahverkehr ebenso wie die Bereiche Kultur und Sport nicht nur als freiwillige Aufgabe, sondern als Pflichtaufgabe angesehen werden, weshalb wir auch hier meinen, das Land stärker in die Pflicht nehmen zu müssen – und was für das Land Rheinland-Pfalz gilt, gilt selbstverständlich auch auf Bundesebene.
6.)
Besorgt habe ich als Fraktionsvorsitzender zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Einnahmeseite durch Erhöhung von Realsteuern, insbesondere der Grundsteuer gestärkt werden soll. Regelmäßig wird diese Steuererhöhung an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben. Diese sind aber schon genug finanziell belastet aufgrund der Corona-Pandemie, wurde doch eine Vielzahl in Kurzarbeit „geschickt“. Aus Sicht der Liberalen wird eine solche Steuererhöhung auch nicht dazu beitragen können, unseren Haushalt nachhaltig zu entlasten, insbesondere die Jahresfehlbeträge im Ergebnishaushalt auszugleichen. Selbst der Kommunale Entschuldungsfonds konnte den stetigen Abwärtstrend nicht verhindern. Kommt hinzu: Die Steuer- und Sozialabgabenlast unserer Bürger ist beträchtlich. Im Ranking der EU belegen wir nach Belgien jedenfalls Platz 2. Die durchschnittliche Last, die jeder Single in Bezug auf Steuern und Sozialabgaben tragen muss, beträgt 49,4 % und Familien mit zwei Kindern sind mit durchschnittlich 34,3 % belastet.
Wir Liberalen halten es daher nicht für sozial gerecht, weitere Belastungen in Form von einer Grundsteuererhöhung einzuführen, um dann das Postulat zu erheben, unseren Bürgern es ermöglichen zu wollen, Wohneigentum zu erwerben. Wer deshalb die Erhöhung der Grundsteuern fordert, konterkariert dieses Postulat – ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Weiter mit Sorge müssen die Liberalen zur Kenntnis nehmen, dass die Personalkosten weiter anwachsen werden. Im Hinblick auf die dramatisch ansteigenden Personal- und Versorgungsaufwendungen nehmen die Freien Demokraten mit Befremden und Unverständnis zur Kenntnis, dass die von Frau Oberbürgermeisterin Dr. Lohse eingeführte „Neue Ressourcensteuerung“ bis heute „gestoppt“ ist. Hierbei möchte ich betonen, dass die Freien Demokraten die vorgenommenen Personalerhöhungen für Kindertagesstätten und für den kommunalen Vollzugsdienst begrüßen und gerade nicht kritisieren. Wir kritisieren aber, das Personal mit der schlichten Behauptung der angeblichen „Erforderlichkeit“ stetig zu erhöhen, ohne dass hierfür eine sachliche Erforderlichkeit nachgewiesen ist. Indes: Die Neue Ressourcensteuerung sollte dazu dienen, sich auf den bevorstehenden Demografiewandel einzurichten, Arbeitsprozesse zu optimieren und zu bündeln sowie Handlungsfelder zur Entlastung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu eröffnen. Hierbei sollten die Handlungsfelder Demografie, Personalplanung, Digitalisierung und Organisation auf den Prüfstand gestellt werden. Die Wirtschaftsprüfer von PWC untersuchten zunächst diese Handlungsfelder im „bottom up-Verfahren“. Hiernach sollte im sog. „Top down-Verfahren“ die zuvor gewonnen Ergebnisse evaluiert werden, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten und die Personalorganisation zu straffen. Mit einer seriösen Antwort, ob die Mitarbeiterzahl ausreicht, zu hoch oder zu niedrig ist, kann nicht mehr gerechnet werden, da die sog. „Neue Ressourcensteuerung“ beim sog. „bottom up-Verfahren“ wohl beendet wurde. Damit kann aber niemand sachlich begründen, weshalb zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neu eingestellt werden mussten, ob denn nun eine weitere Personalerhöhung angezeigt ist oder nicht. Weshalb sich die Stadt Ludwigshafen am Rhein mehr Bedienstete erlaubt, als unsere Landeshauptstadt Mainz, wird daher für unsere Bürgerinnen und Bürger weiterhin ein Rätsel bleiben, obwohl es der Stadtspitze gut anstünde, endlich belastbare Antworten – gerade im Hinblick auf das angesprochene haushalterische Ausgabenproblem - zu geben. Als Fazit kann daher festgehalten: Mit der Neuen Ressourcensteuerung wurde mehr inszeniert als in konkretes Verwaltungshandeln integriert wurde– eine PR mit gestiegenen Ausgaben!
7.)
Auch wenn wir in der sozialistischen Mangelwirtschaft angekommen sind, möchte ich klarstellen: Die Liberalen machen dem Kämmerer nicht den Vorwurf, er oder seine Vorgänger hätten pflichtwidrig diesen Mangel verursacht. Insofern erkennen wir Liberalen an, dass mit diesem Haushalt das noch Mögliche erreicht werden soll, unsere Infrastruktur zu erhalten, um den Wirtschaftsstandort Ludwigshafen am Rhein nicht zu gefährden. Dennoch sind wir auf die Hilfe von Land und Bund angewiesen, die Großbauprojekte Hochstraße Süd und Hochstraße Nord zu realisieren, damit der Verkehrsinfarkt vermieden wird.
Wir Liberalen erkennen weiterhin an, dass weiter an der Sozialschularbeit festgehalten wird und Frau Prof. Reifenberg den Ausbau der Kitas unaufgeregt forciert, obgleich es sehr schwer für sie ist, ausreichend Personal zu rekurrieren. Trotz haushalterischen Mangels wird berücksichtigt, dass Kultur und Sport für unser Gemeinwesen lebenswichtig sind.
Nach alledem lehnen wir den vorliegenden Haushalt für 2022 ab, da er gegen Recht und Gesetz verstößt.
Danke!
Dr. Thomas Schell
Vorsitzender der FDP-Stadtratsfraktion